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Otetr Wasser 2Der Fischotter unterliegt noch immer dem Jagdgesetz, er darf aber seit 1968 in der Bundesrepublik nicht mehr bejagt werden. Nationale Gesetze, wie das Naturschutzgesetz, oder internationale Abkommen, wie die Berner Konvention oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, gewähren dem Fischotter den höchsten Schutzstatus. Er wird in der FFH-Richtlinie als Anhang II- und IV-Art geführt und gilt gemäß der Roten Liste für Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik Deutschland als eine vom Aussterben bedrohte Art. Deshalb ist es wichtig - trotz wirtschaftlicher, verkehrstechnischer und touristischer Nutzung - ein großräumiges Verbreitungs- netz für den Fischotter zu schaffen und noch intakte Lebensräume des Fischotters zu erhalten wie auch bereits zerstörte Lebensräume wiederherzustellen.

SubkrogseeSo sind menschliche Eingriffe wie beispielsweise das Räumen des Gewässergrundes, die Abholzung von Ufergehölzen oder die Mahd der Uferböschung einzuschränken und Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Es sollten u.a. begradigte Fließgewässer zurückgebaut, die Entwicklung von Gewässeraltarmen und anderen Stillgewässern sowie die Anpflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher, die Entwicklung vielgestaltiger Ufer und die natürliche Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden, um störungsfreie Rückzugsmöglichkeiten für den Fischotter zu schaffen. Zusätzliche zur Verbesserung der Gewässerstruktur ist auch eine Erhöhung der Wasserqualität notwendig, z.B. durch moderne Kläranlagen für Haushalte und Industrie oder durch entsprechende Agrarumweltmaßnahmen. Von entscheidender Bedeutung dabei ist, dass die Schutzmaßnahmen ausreichend große, vernetzte Flächen umfassen, um einen Austausch zwischen den Populationen zu ermöglichen. Neben der Sicherung der Verbreitungsgebiete ist auch die Entschärfung von Wanderhindernissen wichtig, z.B. durch den Bau von weitspannigen Brücken oder die Nachrüstung von Ottertunneln oder -bermen an bestehenden Querungsbauwerken.

QuerungsbannerOtterbermen sind Laufstege oder Pfade unter Brückenbauwerken, die es dem Fischotter ermöglichen sollen, die Brücke auf dem Landwege zu unterqueren. Entsprechend des Querbauwerks und den hydraulischen Gegebenheiten des Gewässers gibt es unterschiedliche Konstruktionsformen. Wenn möglich sollten Bermen an beiden Uferseiten vorgesehen werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Berme an der Seite angebracht werden, die unter Berücksichtigung von Struktur und Vegetation die besseren Durchgangsmöglichkeiten bietet. Besonders geeignet sind raue Steinschüttungen und rau gemauerte Randstreifen. Auch betonierte Bermen oder Laufstege aus Holz, Kunststoff oder Edelstahl können eingesetzt werden. Die Bermen müssen in ausreichender Breite bis Mittelwasser überschwemmungssicher angelegt sein. Der begehbare Teil der Berme sollte 50 cm breit sein und eine freie Kopfhöhe von mindestens 60 cm gewährleisten. Kann aus hydraulischen Gründen bei einem Brückenbauwerk keine feste Berme nachgerüstet werden, eignet sich die Montage einer Schwimmberme. Diese schwimmt mit dem steigenden Wassersand auf, ohne dabei den Abflussquerschnitt zu verringern. Wichtig ist es zudem, die Uferstruktur im Bereich der Bauwerke so zu gestalten, dass der Otter und andere Wildtiere zu der Passage hingeführt werden.

Wo der Einbau von Bermen nicht möglich ist, können sogenannte Trockentunnel eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen. Trockentunnel müssen so angelegt sein, dass sie auch in Hochwassersituationen trockenen Fußes passiert werden können. Der Boden des Tunnels sollte ein natürliches Sohlsubstrat aufweisen. Als optimale Größe gelten bei einer Tunnellänge von bis zu 10 m Länge ein Rohrdurchmesser von 1 m, bei längeren Tunneln entsprechend breiter.

Als ergänzende Schutzmaßnahmen zu den Otterquerungen sind Biotopgestaltungsmaßnahmen und Leitzäunungen notwendig, um die Tiere zu den für sie geschaffenen Querungsmöglichkeiten zu leiten. Zäune bedeuten jedoch auch Wanderbarrieren. Sie sollten deshalb nur dort eingesetzt werden wo es notwendig ist.

Otterbermen und -tunnel kommen nicht nur dem Otter, sondern auch anderen Tieren wie Iltis, Hermelin, Fuchs, verschiedenen Kleinsäugern, ggf. Wildschweinen und Amphibien zugute und stellen einen wesentlichen Beitrag zum Artenschutz dar.

Eine weitere Otterschutzmaßnahme ist der Einsatz von otterfreundlichen Reusen in der Reusenfischerei. Otterfreundliche Reusen ermöglichen es den Tieren, die Reuse aus eigener Kraft zu verlassen und ein Reusengitter verhindert das Einschwimmen in den Fangsack. Reusengitter können in Standardreusen, wie auch in Großreusen eingesetzt werden. Die Größe der Gitter ist variabel. Der Einsatz einer solchen Reuse bedeutet nur einen geringen Mehraufwand für das Einbringen und Säubern des Gitters, bietet jedoch den Vorteil, auch bei hochrückigen Fischen einen guten Fangertrag erzielen zu können.

Reusen stellen jedoch grundsätzlich eine Gefahr für den Fischotter dar. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob andere Fangmethoden angewandt werden können, v.a. in der Freizeitfischerei. Wo dies nicht der Fall ist, sollten Reusen mit entsprechenden Reusengittern versehen werden. In Dänemark ist der Einsatz von Reusengittern seit langem gesetzlich vorgeschrieben. Dank konsequenter Schutzmaßnahmen sank dort die Anzahl in Reusen verendeter Fischotter erheblich. In Deutschland gibt es lediglich in den Bundesländern Hessen und Saarland vergleichbare Regelungen. In Schleswig-Holstein verweist die Binnenfischereiverordnung darauf, Reusen und Stellnetze so einzusetzen, dass der Fang von Fischottern möglichst vermieden wird. Kontrollinstanzen gibt es bislang nicht. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit von Naturschutz und Fischerei unbedingt notwendig. Die Erfahrungen aus der Praxis sind wichtig, um die Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln und nachhaltig umzusetzen. Ziel ist nicht ein Verbot der Reusenfischerei. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die der Fischerei ebenso wie dem Naturschutz gerecht werden. Wasser Otter Mensch hat zusammen mit Berufsfischern Reusengitter entwickelt.

Schleswig-Holstein kommt als Verbindungs- und Wanderkorridor zwischen Mecklenburg-Vorpommern und DänemarkKorridore_klein eine besondere Rolle im Fischotterschutz zu. Dank unterschiedlichster Schutz- und Pflegemaßnahmen ist hier seit 1998 ein leichter aber kontinuierlicher Anstieg von Fischotternachweisen zu verzeichnen. Trotz dieser positiven Entwicklung sind auch weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig, um eine langfristige Ansiedlung des Fischotters zu erreichen. Die Maßnahmen zum Schutz des Fischotters, wie die Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher Landschaften, aber auch der Bau von Ottertunneln und -bermen dienen dabei nicht nur dem Fischotter, sondern einer Vielzahl heimischer Tier- bzw. Pflanzenarten. Otterschutz heißt auch Natur- und Umweltschutz!

 

 

Foto: Fischotter: F.Sommer

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